Corona und die Mehrwertsteuer
Sehr geehrte Kunden,
im Rahmen der befristeten Mehrwertsteuersenkung im zweiten Halbjahr 2020 sind etliche offene Fragen aufgetreten. Wir haben unseren Steuerberater gefragt, eine Rechtsauskunft des Finanzamtes Göttingen eingeholt und auch die verschiedenen Reaktionen unserer Lieferanten, welche wohl ähnliches unternommen haben, um eine rechtssichere Handlungsanweisung zu bekommen. Auch unser Finanzamt ist aber der Meinung, dass Rechtssicherheit wohl erst in einigen Jahren einzieht, wenn entsprechende Verfahren bis an das Bundesfinanzgericht zur Entscheidung gelangen. Dennoch ergibt sich eine Handlungsanweisung.
Alle 1, 2, 3 Jahreslizenzen (aber auch unbefristete Lizenzen), die wir seit dem 1.7.2020 verkaufen, enden erst in 2021 oder später, daher ist nach der Rechtsauffassung ein Mehrwertsteuersatz von 19% anzuwenden, der nach aktuellem Wissen ab dem 1.1.2021 wieder gilt. Das Ende des Leistungszeitraumes ist da das Kriterium. Alle Vertragsänderungen, etwa monatliche Leistungen oder auch eine Erweiterung einer Lizenz, die im zweiten Halbjahr endet, sind mit 16% zu verrechnen. Für Hardwarelieferungen und Versandkosten sind dann auch die 16% MWst. fällig. Das wird uns als generelle Linie wohl gut durch die Zeit bringen.
Wir bitten um Rücksicht, wenn sich die Gemengelage nicht eindeutig auf die Darstellungen in Preislisten und die Darstellung im Webshop abbilden lässt. Eine derartige Aufsplittung von unterschiedlichen Steuersätzen hatte sich niemand in der Erstellung von Shop-Software vorstellen können. Wir haben in unserem Webshop daher die Mwst.-Angabe wieder auf 19% geändert. Im Einzelfall erhalten Sie aber Rechnungen mit 16% Mwst. – nach obigen Regeln.
Unser Online-Shop für Endkunden wird von Digital River betrieben. Diese Firma handelt im Verkauf eigenständig und auf eigene Rechnung. Daher kann die Beurteilung von Digital River abweichen, insbesondere, wenn die Shopleistung von Digital River z.B. aus Irland vertrieben wird. Aus dem EU-Ausland gelten wohl abweichende Regelungen für die Erhebung der Mehrwertsteuer.
Ich hoffe, dass wir diese spezielle Coronafolge überstehen, ohne uns endlos mit diesen Steuerfragen in Diskussionen zu verlieren.
Jürgen Jakob
Inhaber der Jürgen Jakobsoftware-Entwicklung