Allgemeinen Geschäftsbedingungen für gewerbliche Kunden
der Firma Jürgen Jakob Software-Entwicklung, Robert-Bosch-Breite 10 B, 37079 Göttingen
Die Leistungen, Angebote und Lieferungen erfolgen auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Durch seine Bestellung bei der Firma Jürgen Jakob Software-Entwicklung erklärt der Käufer sein Einverständnis mit den AGB als Vertragsgrundlage.
  1. Vertragsabschluss
  2. Rechte des Kunden
  3. Bestimmungen für Wiederverkäufer
  4. Lieferung
  5. Preise und Zahlungsbedingungen
  6. Gewährleistung
  7. Haftung
  8. Eigentumsvorbehalt, Sicherungsübereignung
  9. Datenschutz
  10. Sonstige Bestimmungen
1. Vertragsabschluss
Unsere Angebote sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst durch eine Auftragsbestätigung in Schrift- oder Textform, oder durch unsere Lieferung zustande. Das Vertragsverhältnis richtet sich ausschließlich nach diesen Bedingungen, die durch die Auftragserteilung oder die Annahme der bestellten Ware oder Leistung vom Besteller anerkannt werden. Dies gilt auch, wenn wir anders lautenden Bedingungen des Bestellers nicht ausdrücklich widersprechen.
Nebenabreden und Änderungen werden erst mit einer schriftlichen Bestätigung der Jürgen Jakob Software-Entwicklung wirksam.
2. Rechte des Kunden
Bei der Lieferung von Softwareprogrammen wird mit der Lieferung und Bezahlung kein Eigentum an dem Softwareprogramm erworben. Der Eigentumserwerb beschränkt sich auf die gelieferten körperlichen Sachen. Die Softwareprogramme bleiben Eigentum des Herstellers. Der Umfang des erworbenen Nutzungsrechtes durch den Besteller bestimmt sich nach den Bedingungen des Lizenzvertrages des Herstellers der Software.
3. Bestimmungen für Wiederverkäufer
Ist die Überlassung an den Kunden ausdrücklich zum Zwecke des Wiederverkaufs erfolgt, ist der Kunde zur Weitergabe des Nutzungsrechts an einen Dritten berechtigt. Beim Wiederverkauf sind die vom Software- Hersteller ausgegebenen Seriennummern, soweit sie auf den Begleitunterlagen der Jürgen Jakob Software-Entwicklung vermerkt sind, auf der Rechnung anzugeben.
Dem Wiederverkäufer ist es nicht gestattet, das Programm ganz oder auszugsweise zu reproduzieren, auch nicht zum Zwecke der Datensicherung.
4. Lieferung
Für den Inhalt der Lieferverpflichtung sind ausschließlich die von der Jürgen Jakob Software-Entwicklung erteilte Auftragsbestätigung und diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen maßgebend. Die Jürgen Jakob Software-Entwicklung ist zur Teillieferung berechtigt.
Abweichungen der gelieferten Ware und Dienstleistungen von den Angebotsunterlagen sind zulässig, sofern sie für den Besteller zumutbar sind und die vertraglich vorausgesetzten Leistungen der bestellten Produkte in vollem Umfang erfüllt werden.
Wird die bestellte Ware im Lieferprogramm des Herstellers durch eine neue Ware ersetzt, die sämtliche im Vertrag vorausgesetzten Eigenschaften genauso gut oder besser erbringt, ist die Jürgen Jakob Software-Entwicklung berechtigt, anstelle der bestellten Ware die neue Ware zu liefern. Die Jürgen Jakob Software-Entwicklung kann in diesem Fall den Preis um denselben Prozentsatz anpassen, um den der Herstellerpreis für die neue Ware den Herstellerpreis für die bestellte Ware übersteigt. Bei einer Preisanpassung ist der Besteller zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
Mit der Aufgabe der Ware zum Versand geht die Gefahr auf den Besteller über. Dies gilt auch dann, wenn frachtfreie Lieferung vereinbart wurde. Ist die Ware vom Besteller abzuholen, geht die Gefahr mit der Anzeige der Bereitstellung an den Besteller über.
Verzögert sich eine Leistung über den von der Jürgen Jakob Software-Entwicklung zugesagten Zeitpunkt hinaus, können Rechte hieraus erst nach Ablauf einer vom Besteller gesetzten Frist von mindestens drei Wochen geltend gemacht werden, es sei denn, der Besteller weist nach, dass sein Interesse wegen der Fristüberschreitung vollständig weggefallen ist. Kommt die Jürgen Jakob Software-Entwicklung mit der Lieferung in Verzug oder wird die Lieferung für die Jürgen Jakob Software-Entwicklung unmöglich, so ist der Ersatz eines mittelbaren Schadens ausgeschlossen, soweit nicht Verzug oder Unmöglichkeit auf einer grob fahrlässigen Vertragsverletzung der Jürgen Jakob Software-Entwicklung beruhen. Bei Lieferstörungen, die nicht im Einwirkungsbereich der Jürgen Jakob Software-Entwicklung liegen, insbesondere bei Streik, Aussperrung, Materialausfall, im Falle höherer Gewalt, Beförderungs- oder Betriebssperre, ist die Jürgen Jakob Software-Entwicklung berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass eine Schadensersatzpflicht eintritt.
5. Preise und Zahlungsbedingungen
Unsere Preise verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, rein netto frei Versandstelle. Alle Versandkosten, insbesondere Verpackung, Transportkosten und Transportversicherung sowie die gesetzliche Umsatzsteuer gehen zu Lasten des Bestellers.
Zahlungen sind sofort ohne Abzug fällig.
Der Besteller darf nur mit rechtskräftig festgestellten oder unstreitigen Gegenansprüchen aufrechnen.
6. Gewährleistung
Der Kunde verpflichtet sich, die von der Jürgen Jakob Software-Entwicklung gelieferte Ware unmittelbar nach Erhalt zu untersuchen und etwaige Schäden, Mängel und Beanstandungen innerhalb von vierzehn Tagen gegenüber der Jürgen Jakob Software-Entwicklung in Schriftform anzuzeigen. Bei nicht rechtzeitiger Anzeige erlischt ein Gewährleistungsanspruch des Kunden, es sei denn, der Mangel war bei Untersuchung innerhalb der Frist nicht erkennbar oder - der Überlassung an Nichtkaufleute - nicht offensichtlich.
  1. Die Jürgen Jakob Software-Entwicklung verpflichtet sich, im ersten Jahr nach Auslieferung der Programme Fehler des Trägermateriales selbst durch Austausch auf eigene Kosten zu beheben.
  2. Die Haftung der Jürgen Jakob Software-Entwicklung für Schäden und Vermögensverluste, die aus der Benutzung eines Programms entstanden sind, wird ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden ist auf eine grob fahrlässige oder vorsätzliche Vertragsverletzung oder die Verletzung vertragswesentlicher Pflichten durch die Jürgen Jakob Software-Entwicklung zurückzuführen. Der Kunde ist allein verantwortlich für den korrekten Einsatz der Programme in seinem Datenverarbeitungssystem und für die Datensicherung.
  3. Eine Gewährleistungspflicht der Jürgen Jakob Software-Entwicklung beschränkt sich auf Nacherfüllung. Schlägt die Nacherfüllung fehl, so kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung des Preises (Minderung) verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Ein weitergehender Anspruch des Kunden auf Ersatz eines unmittelbaren oder mittelbaren Schadens ist ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden ist auf eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Vertragsverletzung oder die Verletzung vertragswesentlicher Pflichten der Jürgen Jakob Software-Entwicklung zurückzuführen.

7. Haftung
Die Jürgen Jakob Software-Entwicklung haftet auf Schadensersatz wegen Verletzung vertraglicher und außervertraglicher Pflichten bei Arglist, Vorsatz und grober Fahrlässigkeit uneingeschränkt. Soweit wir leicht fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzen, ist unsere Ersatzpflicht auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Dasselbe gilt für Pflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Unsere Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, aus einer Garantie oder wegen Personenschäden bleibt hiervon unberührt.
8. Eigentumsvorbehalt, Sicherungsübereignung
  1. Eigentum der Jürgen Jakob Software-Entwicklung. Die Regelungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, wonach der Kunde Eigentum an dem Softwareprogramm nicht erwirbt, bleiben hiervon unberührt. Der Kunde ist berechtigt, die Ware zu verarbeiten und zu veräußern soweit dies in Einklang mit den für ihn gültigen Lizenzbestimmungen steht. Verpfändung, Sicherungsübereignung oder Überlassung der Ware im Tauschweg sind dem Kunden nicht gestattet. Die Jürgen Jakob Software-Entwicklung und der Kunde sind sich darüber einig, dass das Verarbeitereigentum, das nach § 950 BGB an den neuen Gegenständen für den Kunden entsteht, mit seiner Entstehung auf die Jürgen Jakob Softwareentwicklung übergeht. Die Übergabe wird durch die Vereinbarung ersetzt, dass der Kunde die neuen Gegenstände für die Jürgen Jakob Software-Entwicklung unentgeltlich verwahrt.
  2. Veräußert der Kunde von der Jürgen Jakob Software-Entwicklung bezogene Ware, bevor er selbst den Preis gegenüber der Jürgen Jakob Software-Entwicklung beglichen hat, so sind der Kunde und die Jürgen Jakob Software-Entwicklung darüber einig, dass die aus dem Weiterüberlassung entspringenden Forderungen mit ihrem Entstehen an die Jürgen Jakob Software-Entwicklung zur Sicherung von deren Preis abgetreten sind. Wird die Ware zusammen mit anderen Gegenständen überlassen, so beschränkt sich die Abtretung der Preisforderung auf die Höhe des von der Jürgen Jakob Software-Entwicklung stammenden Werts. Der Kunde ist widerruflich ermächtigt, die an die Jürgen Jakob Software-Entwicklung abgetretenen Forderungen für deren Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Die Jürgen Jakob Software-Entwicklung ist berechtigt, die Abtretung offen zu legen oder vom Kunden die Anzeige der Abtretung an den Schuldner zu verlangen.

9. Datenschutz
Wir sind berechtigt, die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten über den Käufer gemäß dem Bundesdatenschutzgesetz und dem Teledienstdatenschutzgesetz zu speichern und zu verarbeiten, soweit sie zur Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Kaufvertrages erforderlich sind. Die Daten werden - abgesehen von gesetzlichen oder behördlichen Mitteilungspflichten - nur mit Zustimmung des Käufers an Dritte weitergegeben.
10. Sonstige Bestimmungen
Erfüllungsort für die beiderseitigen Leistungen ist Göttingen. Der Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist Göttingen.
Die Rechtsbeziehung zwischen der Jürgen Jakob Software-Entwicklung und dem Besteller unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes.
Sollte eine Vertragsbestimmung ganz oder teilweise unwirksam sein, so wird hierdurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt.
Alle Waren werden für den Verbleib im Bestimmungsland versandt und dürfen aus dem Bestimmungsland nicht exportiert werden, sofern die jeweiligen Exportbestimmungen der einzelnen Herstellerländer hierzu Beschränkungen auferlegen.
Jürgen Jakob Software-Entwicklung
Stand: 13.05.2009
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